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LAG Hessen, 23.04.1982 - 11 Ta 56/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus LAG Hessen, 23.04.1982 - 11 Ta 56/82
Will das Gericht einen im Tenor des Urteils festgestellten Betrag wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO berichtigen, dann muß es stets vorher den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme geben (Art. 103 Abs. 1 GG; vergleiche BVerfG 1972-07-19 2 BvR 872/71 = BVerfGE 34, 1 (7f)).